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Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Schleswig-Holstein

Vom 25. November 2003 (GVOBl. S. 631, ber. GVOBl. 2004 S. 140), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2022 (GVOBI. Schl.-H. S. 622)

Erster Teil
Allgemeine Bestimmungen

Zweiter Teil
Straßenbaulast und Eigentum

Dritter Teil
Gemeingebrauch, Sondernutzung und Nutzung nach bürgerlichem Recht

Vierter Teil
Anbau an Straßen und Schutzmaßnahmen

Fünfter Teil
Kreuzungen und Umleitungen

Sechster Teil
Planung, Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignung

Siebenter Teil
Reinigung und Bezeichnung der Straßen

Achter Teil
Aufsicht und Zuständigkeiten

Neunter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen