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Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540)

Amtliche Anmerkung: Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl. L 124 vom 25.4.2014, S. 1) und der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programmen (ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30).

Teil 1
Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen

Teil 2
Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren

Teil 3
Strategische Umweltprüfung (SUP)

Abschnitt 1
Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung

Abschnitt 2
Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung

Teil 4
Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen

Teil 5
Grenzüberschreitende Umweltprüfungen

Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung

Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung

Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften

Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19)

Teil 7
Schlussvorschriften