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Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes (ThJGAVO)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Thüringen

Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. August 2021 (GVBl. S. 397)

Erster Abschnitt
Jagdbezirke

Zweiter Abschnitt
Jagdgenossenschaft, Jagdverpachtung

Dritter Abschnitt
Hegegemeinschaften

Vierter Abschnitt
Beteiligung Dritter an der Jagdausübung

Fünfter Abschnitt
Schutz des Wildes

Sechster Abschnitt
Förderung des Jagdwesens, Verwendung von künstlichen Lichtquellen

Siebter Abschnitt
Abschussplanung

Achter Abschnitt
Fütterung und Kirrung von Wild

Neunter Abschnitt
Hege und Bejagung des Schalenwildes

Zehnter Abschnitt
Bestätigte Schweißhundeführer

Elfter Abschnitt
Überwachung des Wildhandels

Zwölfter Abschnitt
Jagdberater

Dreizehnter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen