Vom 7. April 2006 (GVBl. S. 245), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. August 2021 (GVBl. S. 397)
Erster Abschnitt
Jagdbezirke
Zweiter Abschnitt
Jagdgenossenschaft, Jagdverpachtung
Dritter Abschnitt
Hegegemeinschaften
Vierter Abschnitt
Beteiligung Dritter an der Jagdausübung
Fünfter Abschnitt
Schutz des Wildes
Sechster Abschnitt
Förderung des Jagdwesens, Verwendung von künstlichen Lichtquellen
Siebter Abschnitt
Abschussplanung
Achter Abschnitt
Fütterung und Kirrung von Wild
Neunter Abschnitt
Hege und Bejagung des Schalenwildes
Zehnter Abschnitt
Bestätigte Schweißhundeführer
Elfter Abschnitt
Überwachung des Wildhandels
Zwölfter Abschnitt
Jagdberater
Dreizehnter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen