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VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2013 DER KOMMISSION vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ((EU) Nr. 284/2013)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 1. März 2013 (ABl. L 93 S. 85), zuletzt geändert durch Artikel 1 der VERORDNUNG (EU) 2022/1440 DER KOMMISSION vom 31. August 2022 (ABl. L 227 S. 38)

ANHANG

TEIL A CHEMISCHE PFLANZENSCHUTZMITTEL

ABSCHNITT 1. Identität des Pflanzenschutzmittels

ABSCHNITT 2 Physikalische, chemische und technische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

ABSCHNITT 3 Angaben zur Anwendung

ABSCHNITT 4 Weitere Informationen über das Pflanzenschutzmittel

ABSCHNITT 5 Analysemethoden

ABSCHNITT 6 Wirksamkeitsdaten

ABSCHNITT 7 Toxikologische Untersuchungen

ABSCHNITT 9 Verbleib und Verhalten in der Umwelt

ABSCHNITT 10 Ökotoxikologische Untersuchungen

TEIL B
PFLANZENSCHUTZMITTEL MIT EINEM MIKROORGANISMUS ALS WIRKSTOFF

EINLEITUNG ZU TEIL B

1. IDENTITÄT DES ANTRAGSTELLERS, IDENTITÄT DES PFLANZENSCHUTZMITTELS SOWIE INFORMATIONEN ZUR HERSTELLUNG

2. PHYSIKALISCHE, CHEMISCHE UND TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELS

2.6. Lagerstabilität und Haltbarkeit

2.7. Technische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

2.8. Physikalische und chemische Verträglichkeit mit anderen Pflanzenschutzmitteln einschließlich Pflanzenschutzmitteln, mit denen zusammen seine Anwendung zugelassen werden soll

3. ANGABEN ZUR ANWENDUNG

4. WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL

4.4. Verfahren für die Vernichtung oder Dekontaminierung des Pflanzenschutzmittels und seiner Verpackung

5. ANALYSEMETHODEN

6. WIRKSAMKEITSDATEN

6.5. Schädliche Auswirkungen auf behandelte Kulturen

6.6. Beobachtungen zu unerwünschten oder unbeabsichtigten Nebenwirkungen auf Folgekulturen und sonstige Pflanzen

7. AUSWIRKUNGEN AUF DIE MENSCHLICHE GESUNDHEIT

7.3. Akute Toxizität

10. AUSWIRKUNGEN AUF NICHTZIELORGANISMEN

10.2. Auswirkungen auf Wasserorganismen