UMWELTdigital
 

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Dezember 2023 (BGBl. I 2023 Nr. 394), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I 2025 Nr. 348)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
Wärmeplanung und Wärmepläne

Abschnitt 1
Pflicht zur Wärmeplanung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung

Abschnitt 3
Datenverarbeitung

Abschnitt 4
Durchführung der Wärmeplanung

Abschnitt 5
Wärmeplan

Abschnitt 6
Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen

Teil 3
Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen

Teil 4
Schlussbestimmungen

Anlage 2 (zu § 23)
Darstellungen im Wärmeplan

I. Darstellung der Ergebnisse der Bestandsanalyse nach § 15

Anlage 3 (zu § 32)
Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32