UMWELTdigital
 

Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Stand vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I 2258, 2310), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2026 I Nr. 84)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
Fachplanung und Voruntersuchung

Abschnitt 1
Flächenentwicklungsplan

Abschnitt 2
Zentrale Voruntersuchung von Flächen

Teil 3
Ausschreibungen

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen

Abschnitt 3
Ausschreibungen für bestehende Projekte

Abschnitt 4
(weggefallen)

Unterabschnitt 1
(weggefallen)

Unterabschnitt 2
(weggefallen)

Abschnitt 5
Ausschreibungen für zentral voruntersuchte Flächen

Unterabschnitt 1
Besondere Ausschreibungsbedingungen

Unterabschnitt 2
Bestimmungen zur Zahlung

Abschnitt 6
Eintrittsrecht für bestehende Projekte

Teil 4
Zulassung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen auf See sowie Anlagen zur Übertragung der Energie

Abschnitt 1
Zulassung von Einrichtungen

Abschnitt 2
Errichtung, Betrieb und Beseitigung von Einrichtungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Unterabschnitt 2
Besondere Bestimmungen für Windenergieanlagen auf See

Abschnitt 3
Sonstige Energiegewinnung

Teil 5
Besondere Bestimmungen für Pilotwindenergieanlagen auf See und Testfelder

Teil 6
Sonstige Bestimmungen