Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Februar 2015, BGBl. II Nr. 5 S. 210
Auf Grund des § 2 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 2 des Binnenschifffahrt-Abfallübereinkommen-Ausführungsgesetzes vom 13. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2642), der durch Artikel 73 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium der Finanzen:
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