Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Saarland
Vom 1. Oktober 2010, ABl. S. 815
Aufgrund des 7 Abs. 1 des Saarlndischen Abfallwirtschaftsgesetzes (SAWG) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt gendert durch Art. 2 des Gesetzes zur nderung des Gesetzes ber den Entsorgungsverband Saar und des AbfallwirtschaftsG vom 11. Mrz 2009 (Amtsbl. S. 679) und des 5 des Gesetzes ber den Entsorgungsverband Saar (EVSG) vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352), zuletzt gendert durch Art. 1 des Gesetzes zur nderung des Gesetzes ber den Entsorgungsverband Saar und des AbfallwirtschaftsG vom 11. Mrz 2009 (Amtsblatt S. 679), hat die Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar am 1. Oktober 2010 folgende Abfallwirtschaftssatzung des Entsorgungsverbandes Saar ber die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen im Saarland und das Einsammeln und Befrdern von Abfllen im Entsorgungsgebiet des Entsorgungsverbandes Saar (Abfallwirtschaftssatzung) beschlossen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.
Gem 12 Abs. 6 des Kommunalselbstverwaltungs-gesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt gendert durch Art. 3 i. V. m. Art. 4 des Gesetzes zur Einfhrung der elektronischen Form fr das Amtsblatt des Saarlandes vom 11. Februar 2009 (Amtsbl. S. 1215), wird daraufhingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des KSVG oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der ffentlichen Bekanntmachung als gltig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn:
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