Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Hessen
Vom 7. Oktober 2011, GVBl. S. 666, geändert am 21. September 2016, GVBl. S. 184
Aufgrund des § 7 Abs. 3 in Verbindung mit § 20 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes vom 28. September 2007 (GVBl. I S. 652) verordnet die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
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