Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. April 2005 (BGBl. II S. 386), zuletzt geändert am 14. März 2008 (BGBl. II S. 214)
Auf Grund des 29 Abs. 1 des Umweltschutzprotokoll-Ausfhrungsgesetzes vom 22. September 1994 (BGBl. I S. 2593), der zuletzt durch Artikel 46 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) gendert worden ist, verordnet das Bundesministerium fr Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium fr Wirtschaft und Arbeit und dem Bundesministerium fr Bildung und Forschung:
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