Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. Mrz 2002, BAnz. S. 4865, gendert am 2. Dezember 2004, BAnz. Nr. 233 S. 23804
Nach 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Energieeinsparverordnung vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 3085) erlsst die Bundesregierung die folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:
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