Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bayern
Vom 13. Oktober 1978 (GVBl. S. 678), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 113, 127)
Die Änderungen durch § 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 26. März 2026 (GVBl. S. 113, 127) treten gemäß § 7 deesselben Gesetzes am 1. Januar 2027 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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