Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Bayern
Vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254), zuletzt geändert am 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 128)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
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