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Vorschrift Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz

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  • Vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert am 24. Juli 2018 (GVBl. S. 604)

  • Vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert am 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260, 261)

  • Vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert am 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 458, 460)

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Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bayern

Vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 544), zuletzt geändert am 25. März 2020 (GVBl. S. 174, 176)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.307635

Erster Teil
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit

Abschnitt I
Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation

Art. 1
Anwendungsbereich

Art. 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

Art. 3
Örtliche Zuständigkeit

Art. 3a
Elektronische Kommunikation

Art. 3b
Selbsteintritt

Abschnitt II
Amtshilfe

Art. 4
Amtshilfepflicht

Art. 5
Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe

Art. 6
Auswahl der Behörde

Art. 7
Durchführung der Amtshilfe

Art. 8
Kosten der Amtshilfe

Abschnitt III
Europäische Verwaltungszusammenarbeit

Art. 8a
Grundsätze der Hilfeleistung

Art. 8b
Form und Behandlung der Ersuchen

Art. 8c
Kosten der Hilfeleistung

Art. 8d
Mitteilungen von Amts wegen

Art. 8e
Anwendbarkeit

Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren

Abschnitt I
Verfahrensgrundsätze

Art. 9
Begriff des Verwaltungsverfahrens

Art. 10
Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens

Art. 11
Beteiligungsfähigkeit

Art. 12
Handlungsfähigkeit

Art. 13
Beteiligte

Art. 14
Bevollmächtigte und Beistände

Art. 15
Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

Art. 16
Bestellung eines Vertreters von Amts wegen

Art. 17
Vertreter bei gleichförmigen Eingaben

Art. 18
Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse

Art. 19
Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse

Art. 20
Ausgeschlossene Personen

Art. 21
Besorgnis der Befangenheit

Art. 22
Beginn des Verfahrens

Art. 23
Amtssprache

Art. 24
Untersuchungsgrundsatz

Art. 25
Beratung, Auskunft , frühe Öffentlichkeitsbeteiligung

Art. 26
Beweismittel

Art. 27
Versicherung an Eides Statt

Art. 27a
Öffentliche Bekanntmachung im Internet

Art. 28
Anhörung Beteiligter

Art. 29
Akteneinsicht durch Beteiligte

Art. 30
Geheimhaltung

Abschnitt II
Fristen, Termine, Wiedereinsetzung

Art. 31
Fristen und Termine

Art. 32
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Abschnitt III
Amtliche Beglaubigung

Art. 33
Beglaubigung von Dokumenten

Art. 34
Beglaubigung von Unterschriften

Dritter Teil
Verwaltungsakt

Abschnitt I
Zustandekommen des Verwaltungsakts

Art. 35
Begriff des Verwaltungsakts

Art. 36
Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt

Art. 37
Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

Art. 38
Zusicherung

Art. 39
Begründung des Verwaltungsakts

Art. 40
Ermessen

Art. 41
Bekanntgabe des Verwaltungsakts

Art. 42
Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt

Art. 42a Genehmigungsfiktion

Abschnitt II
Bestandskraft des Verwaltungsakts

Art. 43
Wirksamkeit des Verwaltungsakts

Art. 44
Nichtigkeit des Verwaltungsakts

Art. 45
Heilung von Verfahrens- und Formfehlern

Art. 46
Folgen von Verfahrens- und Formfehlern

Art. 47
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsakts

Art. 48
Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts

Art. 49
Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts

Art. 49a [1]
Erstattung, Verzinsung

Art. 50
Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren

Art. 51
Wiederaufgreifen des Verfahrens

Art. 52
Rückgabe von Urkunden und Sachen

Abschnitt III
Einfluß des Verwaltungsakts auf Verjährung und Erlöschen

Art. 53 [1]
Hemmung der Verjährung und des Erlöschens durch Verwaltungsakt

Vierter Teil
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

Art. 54
Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Art. 55
Vergleichsvertrag

Art. 56
Austauschvertrag

Art. 57
Schriftform

Art. 58
Zustimmung von Dritten und Behörden

Art. 59
Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Art. 60
Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen

Art. 61
Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung

Art. 62
Ergänzende Anwendung von Vorschriften

Fünfter Teil
Besondere Verfahrensarten

Abschnitt I
Förmliches Verwaltungsverfahren

Art. 63
Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren

Art. 64
Form des Antrags

Art. 65
Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen

Art. 66
Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten

Art. 67
Erfordernis der mündlichen Verhandlung

Art. 68
Verlauf der mündlichen Verhandlung

Art. 69
Entscheidung

Art. 70
Anfechtung der Entscheidung

Art. 71
Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen

Abschnitt Ia
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Art. 71a
Anwendbarkeit

Art. 71b
Verfahren

Art. 71c
Informationspflichten

Art. 71d
Gegenseitige Unterstützung

Art. 71e
Elektronisches Verfahren

Abschnitt II
Planfeststellungsverfahren

Art. 72
Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren

Art. 73
Anhörungsverfahren

Art. 74
Planfeststellungsbeschluß, Plangenehmigung

Art. 75
Rechtswirkungen der Planfeststellung

Art. 76
Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens

Art. 77
Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses

Art. 78
Zusammentreffen mehrerer Vorhaben

Abschnitt III
Verwaltungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung

Art. 78a
Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Art. 78b
(aufgehoben)

Art. 78c
(aufgehoben)

Art. 78d
(aufgehoben)

Art. 78e
(aufgehoben)

Art. 78f
(aufgehoben)

Art. 78g
(aufgehoben)

Art. 78h
(aufgehoben)

Art. 78i
(aufgehoben)

Art. 78j
(aufgehoben)

Art. 78k
(aufgehoben)

Art. 78l
(aufgehoben)

Sechster Teil
Rechtsbehelfsverfahren

Art. 79
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte

Art. 80
Kosten im Vorverfahren

Siebter Teil
Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse

Abschnitt I
Ehrenamtliche Tätigkeit

Art. 81
Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit

Art. 82
Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit

Art. 83
Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit

Art. 84
Verschwiegenheitspflicht

Art. 85
Entschädigung

Art. 86
Abberufung

Art. 87
(aufgehoben)

Abschnitt II
Ausschüsse

Art. 88
Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse

Art. 89
Ordnung in den Sitzungen

Art. 90
Beschlußfähigkeit

Art. 91
Beschlußfassung

Art. 92
Wahlen durch Ausschüsse

Art. 93
Niederschrift

Achter Teil
Schlußvorschriften

Art. 94
Länderübergreifende Verfahren

Art. 95
Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten

Art. 96 [1]
Überleitung von Verfahren

Art. 96a
Übergangsregelung

Art. 97
Revision

Art. 98
(aufgehoben)

Art. 99
Inkrafttreten

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