Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Brandenburg
Vom 21. Januar 2013 (GVBl. Nr. 3 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2025 (GVBl. I Nr. 17 S. 1)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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