Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2006, 2008)
Die Änderungen durch Artikel 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 9. November 2022 (BGBl. I S. 2006, 2008) treten gemäß Artikel 3 desselben Gesetzes am 13. Februar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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