Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Bund
In der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414 S. 7)
Änderung durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414 S. 7) tritt gem. Artikel 25 Absatz 4 am 1. Januar 2025 in Kraft und ist textlich noch nicht umgesetzt.
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