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Nationale Biomassestrategie  
22.03.2023

Bundesministerien legen Eckpunkte für die Nationale Biomassestrategie vor

ESV-Redaktion Recht
Biomasse: Gespeicherte Sonnenenergie in Energiepflanzen, wie etwa Holz Stroh, Gülle oder auch Biomüll (Foto: BillionPhotos.com)
Mit der Nationalen Biomassestrategie (NABIS) will die Bundesregierung Biomasseströme zielgerichtet lenken, um sicherzustellen, dass diese Ressource bestmöglich eingesetzt wird.

Die Nachfrage nach Biomasse steigt kontinuierlich, wobei das nachhaltig verfügbare Potenzial jedoch weltweit begrenzt ist. Dies führt zu Konkurrenzen im Bereich der Flächennutzung, beispielsweise bei der Nahrungsmittelerzeugung, aber auch der Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes, des Naturschutzes, der Energiewende oder der Bodenversiegelung durch bauliche Maßnahmen.


Leitprinzipien für die Nutzung von Biomasse

Ziel der Biomassestrategie ist es, zur mittel- und langfristigen nachhaltigen Ressourcennutzung sowie zum Klima- und Biodiversitätsschutz beizutragen. Im Zentrum steht die Entwicklung von Leitprinzipien für den nachhaltigen Umgang mit Biomasse sowie die Entwicklung konkreter Maßnahmen. Folgende Leitprinzipien sollen berücksichtigt werden:
  • Priorisierung der stofflichen Nutzung: Biomassenutzung dient dem Klimaschutz vor allem dann, wenn der in der Biomasse enthaltene Kohlenstoff langfristig gebunden bleibt. Dies gilt vor allem für die stoffliche Nutzung, z. B. als erneuerbarer Grundstoff für langlebige Industriegüter. Andererseits kann Biomasse auch energetisch genutzt werden, z. B. im Wärmebereich und zur Stromerzeugung. Hierbei gelangt der vorher in der Biomasse gebundene Kohlenstoff jedoch nach kurzer Bindungsdauer wieder in die Atmosphäre. Die stoffliche Nutzung ist deshalb einer energetischen Nutzung, wo immer dies technisch und wirtschaftlich möglich ist, vorzuziehen.
  • Vorrang der Mehrfachnutzung: Die stoffliche Nutzung erlaubt eine Kreislaufführung von biogenen Stoffen und damit des darin enthaltenen Kohlenstoffs, z. B. wenn biobasierte Industrieprodukte am Ende der Lebensdauer in Wiederverwertungsprozesse überführt werden. Deshalb soll die Kreislaufführung von biogenen Stoffen, für die keine weitere stoffliche Nutzung möglich ist, gestärkt, die wertgebenden Inhaltsstoffe und Eigenschaften genutzt und so eine dauerhafte Bindung des in der Biomasse gebundenen Kohlenstoffs gefördert werden.
  • Biomasse als Energieträger: Biomasse kann fossile Energieträger und Primärrohstoffe nicht in der Breite ersetzen. Dennoch sollte die Strategie im Rahmen der oben genannten Leitprinzipien auch die künftige Rolle der Biomasse für die langfristige Energie- und Rohstoffversorgungssicherheit Deutschlands adressieren. Bei der Energiegewinnung aus Biomasse sollte ein Fokus auf die Nutzung von Abfall- und Reststoffen gelegt werden.
 
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Konkrete Maßnahmen und Umsetzung

Auf Grundlage der Leitprinzipien soll die Biomassestrategie mit konkreten Maßnahmen in Form eines Aktionsprogramms unterlegt werden. Vorgesehen sind hier die konsequente Anpassung bestehender Politikinstrumente (z. B. Förderprogramme, Ordnungsrecht, Abbau klima- und biodiversitätsschädlicher Subventionen) an die genannten Leitprinzipien sowie die Einführung neuer Maßnahmen zur Lenkung von Biomasseströmen (z. B. Ordnungsrecht bzw. neue ökonomische Anreizinstrumente).

Die Nationale Biomassestrategie soll noch in diesem Jahr verabschiedet und veröffentlicht werden. Dafür wurde eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt, die von Bundeswirtschaftsministerium, Bundeslandwirtschaftsministerium sowie Bundesumweltministerium geleitet wird.
 
Quelle: Eckpunktepapier der Bundesregierung vom 28. September 2022

 


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