Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege
Gesetzgeber: Bund
Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 2240)
Die Änderungen durch Artikel 114 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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