logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender

Newsletter

Stets auf dem Laufenden mit dem kostenlosen Newsletter
Umweltdigital.de!

Social Media

Twitter

UMWELTdigital

Angebot aus dem

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Lärmschutz  
11.02.2025

BVerwG zu Lärmschutzauflagen bei Windenergieanlagen

ESV-Redaktion Recht
BVerwG: Eine außerhalb des Einwirkungsbereichs liegende Zusatzbelastung rechtfertigt keine Sonderfallprüfung, wenn sie schon nach der TA Lärm irrelevant ist (Foto: MQ-Illustrations / stock.adobe.com)
Wann sind Lärmschutzauflagen zugunsten von außerhalb des Einwirkungsbereichs von Windenergieanlagen liegenden Bereichen zulässig? Zu dieser Frage hat sich das BVerwG in einem aktuellen Urteil geäußert.

Gegenstand des Verfahrens war der Betrieb von Windenergieanlagen in Brandenburg. Die Klägerin wendete sich als Betreiberin der Anlagen gegen Nebenbestimmungen zu drei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen, die das beklagte Landratsamt für Umwelt Brandenburg erteilt hatte.

Die Genehmigungen sahen einen schallreduzierten nächtlichen Betriebsmodus vor, um die für Wohngebäude ermittelte Lärmbelastung nicht erheblich über die nach der TA Lärm bestimmten Richtwerte steigen zu lassen. Die genehmigten Windenergieanlagen der Klägerin kamen zu einem bereits aus 24 Anlagen bestehenden Windpark hinzu. Durch diesen Windpark existierte bereits eine Lärmvorbelastung, durch die die Richtwerte bereits nahezu erreicht oder überschritten wurden.

OVG Berlin-Brandenburg: Geringe Zusatzbelastung der klagegegenständlichen Anlagen ist relevant für Gesamtbelastung

Vor dem OVG Berlin-Brandenburg blieb die Klage erfolglos. Das OVG argumentierte, dass die von den Anlagen der Klägerin jeweils ausgehende Zusatzbelastung isoliert betrachtet so weit unterhalb der Richtwerte bleibe, dass nach der TA Lärm kein maßgeblicher Immissionsort im Einwirkungsbereich der Anlagen liege. Allerdings erfassten die Bestimmungen der TA Lärm zum Einwirkungsbereich keine Situationen, die von einer so großen Anzahl bereits einwirkender Anlagen geprägt sei, weshalb die Nebenbestimmungen rechtmäßig seien.



 Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! 

 Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps.


 

BVerwG: Geringe Zusatzbelastung der klagegegenständlichen Anlagen außerhalb des Einwirkungsbereichs ist als irrelevant anzusehen

Das BVerwG sah dies anders. Auf die Revision der Klägerin änderte es das Urteil des OVG und hob die Nebenbestimmungen zum Lärmschutz wieder auf. Das BVerwG begründete seine Entscheidung folgendermaßen:
  • Einwirkungsbereich nach TA Lärm: Der Einwirkungsbereich einer immissionsschutzrechtlichen Anlage ist in der TA Lärm abschließend und verbindlich festgelegt. Nach der Begriffsbestimmung der TA Lärm beschränkt sich der Einwirkungsbereich einer Anlage auf Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt.
  • Wohngebäude liegen außerhalb des Einwirkungsbereichs: Hiervon ausgehend befindet sich nach den Feststellungen der Vorinstanz die schutzbedürftige Wohnbebauung außerhalb der Einwirkungsbereiche der Windenergieanlagen. Eine außerhalb des Einwirkungsbereichs liegende Zusatzbelastung rechtfertigt jedoch keine Sonderfallprüfung, wenn sie wie im vorliegenden Fall nach der TA Lärm als irrelevant anzusehen ist, so das BVerwG abschließend.
Quelle: PM des BVerwG vom 23.01.2025 zum Urteil vom selben Tag – 7 C 4.24

 


Immissionsschutz

Flexibel mit der digitalen Fachzeitschrift Immissionsschutz. Egal ob im Büro, im Homeoffice oder mobil: Setzen Sie auf die Vorzüge einer zeitlich früher erscheinenden digitalen Ausgabe, inklusive Zugang zum umfangreichen Archiv.

Auf die Quelle kommt es an: „Immissionsschutz“ ist das Fachmedium für alle, die sich mit der Entstehung von schädlichen Umwelteinwirkungen für Mensch und Natur sowie ihrer Prävention beschäftigen. Viermal jährlich überzeugt die Zeitschrift mit aktuellen Impulsen für Industrie und Gewerbe, Behörden und Landesämter, Ingenieur- und Sachverständigenbüros, Rechtsanwendung und Forschung.

Was die Branche umtreibt und wie Sie fachlich, technisch und auch rechtlich einwandfreien Immissionsschutz in der Praxis gestalten, erfahren Sie einmal im Quartal von versierten Spezialisten. Lesen Sie qualitätsgeprüfte Beiträge über

  • technisch/naturwissenschaftliche Forschung und Entwicklung in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit, Abfallverwertung, Energie- und Wärmenutzung,
  • aktuelle Rechtsanwendung, geltende Umweltvorschriften, gesetzgeberische Initiativen und neueste Rechtsprechung,
  • relevante Informationen und Empfehlungen aus der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI), der Umweltministerkonferenz (UMK) und europäischen Institutionen.
Bitte beachten Sie: eJournals werden für Sie persönlich lizenziert. Sprechen Sie uns zu Mehrfachlizenzen für eJournals gerne an – Telefon (030) 25 00 85-295/ -296 oder KeyAccountDigital@ESVmedien.de.

Testen Sie die neue Immissionsschutz kostenlos und unverbindlich

 
 Verlagsprogramm    Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht 
 

 
 Im Wortlaut: A Lärm Nummer 2.2 . Einwirkungsbereich einer Anlage
 
 Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche

  1. einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 dB(A) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, oder
  2. Geräuschspitzen verursachen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsrichtwert erreichen.“

(ESV/cw)
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück