Sachgebiet: Abfallwirtschaft
Gesetzgeber: Hessen
Vom 3. Mrz 2010, GVBl. S. 101, zuletzt gendert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2025 (GVBl. 2025, Nr. 89)
Aufgrund des 22 Abs. 3 in Verbindung mit 30 Abs. 1 des Hessischen Ausfhrungsgesetzes zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in der Fassung vom 20. Juli 2004 (GVB1l. I S. 252), zuletzt gendert durch Gesetz vom 4. Dezember 2006 (GVBl. I S. 619), wird verordnet:
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
