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Vorschrift Drittes Verstromungsgesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1990, BGBl. I S. 917, zuletzt geändert am 31. August 2015, BGBl. I S. 1474, 1521

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1990, BGBl. I S. 917, zuletzt geändert am 25. April 2007, BGBl. I S. 594, 595

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Gesetz über die weitere Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in der Elektrizitätswirtschaft (Drittes Verstromungsgesetz)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

In der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1990, BGBl. I S. 917, zuletzt geändert am 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.270916

§ 1 Bestimmung des Steinkohleneinsatzes

§ 2 Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes

§ 3 Zuschüsse zum Ausgleich der Mehrkosten

§ 4 Zuschüsse zu Investitionskosten und zu Stromtransportkosten

§ 5 Zuschüsse für Zusatzmengen

§ 6 (weggefallen)

§ 7 Zuschüsse für eine Verstromungsreserve

§ 8 Ausgleichsabgabe

§ 9 Zahlung, Verzinsung und Beitreibung der Ausgleichsabgabe

§ 10 Weitergabe der Belastung

§ 11 Härteklausel

§ 12 (weggefallen)

§ 13 Melde- und Auskunftspflichten

§ 14 Beirat

§ 15 Ordnungswidrigkeiten

§ 16 Übergangsregelung

§ 17 Begriffsbestimmungen

§ 18 Berlin-Klausel

§ 19 (Inkrafttreten)

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