Sachgebiet: Gewsserschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 28. Oktober 2025 (BAnz AT 02.01.2026 B8)
Gem 6 Absatz 4 Satz 1 der Verordnung ber Anlagen zum Umgang mit wassergefhrdenden Stoffen (AwSV) gibt das Umweltbundesamt seine Entscheidungen ber die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen nach 6 Absatz 1 und 2 AwSV sowie ber die nderung von Einstufungen von Stoffen und Stoffgruppen nach 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 AwSV im Bundesanzeiger ffentlich bekannt.
7 Absatz 2 AwSV ber die Mitteilungspflichten bleibt davon unberhrt.
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