logo
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Vorschriften
    • Gesamtverzeichnis
    • LBW Kunden
    • Übersichten
      • Das laufende Jahr
      • Die letzten drei Monate
      • Das letzte Quartal
      • das vergangene Jahr
    • Mein Rechtskataster
  • Entscheidungen
  • Infodienst
    • Bestellung
    • Infodienst-Archiv
  • Bestellen
  • Kalender
  • Gesamtverzeichnis
  • LBW Kunden
  • Übersichten
  • Mein Rechtskataster
Vorschrift Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung

Aktuelle Fassung

  • Die aktuelle Fassung vollständig anzeigen

Rechtskataster/Versionsvergleich

Bitte beachten Sie die Funktionen zum Rechtskataster und den Versionsvergleich.

  • Einführung in die Funktionen des Rechtskatasters und Versionsvergleichs
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
  •  

Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung - EIGV)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 26. Juli 2018 (BGBl. I S. 1270), geändert am 17. Juni 2020 (BGBl. I S. 1298, 1303)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1349633

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Grundlegende Anforderungen

§ 4 Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität, der notifizierten technischen Vorschriften und der technischen Vorschriften

§ 5 Ausnahmen von der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität

§ 5a Ausnahmeverfahren betreffend die Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität

§ 6 Zur Erfüllung der grundlegenden Anforderungen anzuwendende Vorschriften

§ 7 Notifizierung von technischen Vorschriften

§ 8 Nebenbestimmungen

Teil 2
Genehmigung für das Inverkehrbringen, Fahrzeugtypgenehmigung und Inbetriebnahmegenehmigung

Kapitel 1
Erteilung einer Genehmigung

§ 9 Erfordernis der Genehmigung für das Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahmegenehmigung

§ 10 Genehmigungsstelle

§ 10a Bestandteile der Teilsysteme

Kapitel 2
Erteilung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen und von Fahrzeugtypgenehmigungen

§ 11 Voraussetzungen und Verfahren

§ 12 Konformität von Fahrzeugen mit genehmigtem Fahrzeugtyp

§ 13 Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen

§ 14 Vorgehen im Fall eines Widerrufs einer Genehmigung

Kapitel 3
Probefahrten

§ 15 Probefahrten

Kapitel 4
Erteilung einer erstmaligen Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur

§ 16 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität anzuwenden sind

§ 17 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nicht anzuwenden sind

§ 18 Antrag auf Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung und Pflichten des Antragstellers

§ 19 Verfahren für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung

Kapitel 5
Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur nach Aufrüstung oder Erneuerung

§ 20 Aufrüstung und Erneuerung

§ 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung

§ 22 Verfahren bei Aufrüstung und Erneuerung

§ 23 Zwischenzustände und zwischenzeitliche Betriebsaufnahme

Teil 3
Interoperabilitätskomponenten, Bauprodukte und Systeme

§ 24 Inverkehrbringen und Verwenden von Interoperabilitätskomponenten

§ 25 Interoperabilitätskomponenten, die die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen

§ 25a Maßnahmen gegenüber dem Hersteller, wenn Interoperabilitätskomponenten die grundlegenden Anforderungen nicht erfüllen

§ 26 Verwendung von Bauprodukten und Anwendung von Bauarten

§ 27 Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen oder elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen

§ 28 Marktaufsicht

Teil 4
Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen

§ 29 Pflichten der Eisenbahnen, der Halter und Hersteller von Eisenbahnfahrzeugen sowie der für die Instandhaltung zuständigen Stellen

§ 29a Prüfungen vor der Nutzung eines genehmigten Fahrzeugs

§ 30 Pflichten bei Maßnahmen zur Aufrüstung oder Erneuerung

§ 31 Weitere Unterrichtungspflichten

§ 32 Aufbewahrungs-, Weitergabe- und Aufzeichnungspflichten

Teil 5
Konformitätsbewertungsstellen

§ 33 Aufgaben der benannten Stellen

§ 34 Aufgaben der bestimmten Stellen

§ 35 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 35a Anerkennung der benannten Stellen

§ 35b Unterrichtungspflichten des Eisenbahn-Bundesamtes zur Anerkennung von benannten Stellen

§ 35c Anerkennung der bestimmten Stellen

§ 36 Rücknahme und Widerruf; Einstellung der Tätigkeit

§ 37 Unterauftragsvergabe

§ 37a Vorgehen der Konformitätsbewertungsstelle bei Nichterfüllung der Anforderungen durch den Hersteller

§ 37b Meldepflichten der Konformitätsbewertungsstellen

§ 37c Weitere Pflichten der Konformitätsbewertungsstellen

§ 37d Mitarbeit in Koordinierungsgruppen

Teil 6
Register für Fahrzeuge und Fahrzeugkennzeichnung

§ 38 Fahrzeugeinstellungsregister

§ 38a Europäisches Fahrzeugeinstellungsregister

§ 39 Fahrzeugkennzeichnung

§ 40 Europäisches Register genehmigter Fahrzeugtypen

Teil 7
Schlussbestimmungen

§ 41 Ordnungswidrigkeiten

§ 42 Übergangsvorschriften

§ 43 Befristung

Anlage 1 (zu § 4 Absatz 1)
Umsetzung von Entscheidungen und Beschlüssen der Kommission über die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)

1. Gemeinsame Bestimmungen

1.1 Begriffsbestimmungen

1.2 Module zur Konformitäts- und Gebrauchstauglichkeitsbewertung sowie für die EG-Prüfung

2. Teilsystem Infrastruktur

2.1 Konventionelles Eisenbahnsystem

2.2 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

3. Teilsystem Fahrzeuge

3.1 Konventionelles Eisenbahnsystem

3.2 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

4. Teilsystem Energie

4.1 Konventionelles Eisenbahnsystem

4.2 Hochgeschwindigkeitsbahnsystem

4.3 Maßgaben

5. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung

5.1 Eisenbahnsystem

5.2 Maßgaben

6. Teilsystem Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung

7. Übergreifende Bereiche des Eisenbahnsystems

7.1 Sicherheit in Eisenbahntunneln

7.2 Eingeschränkt mobile Personen

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2)
Übrige Eisenbahninfrastruktur

1. Ingenieurbau-, Oberbau- und Hochbau-Anlagen

1.1 Ingenieurbau

1.2 Oberbau

1.3 Hochbau

2. Signal-, Telekommunikations- und elektrotechnische Anlagen

2.1 Signalanlagen

2.2 Telekommunikationsanlagen

2.3 Elektrotechnische Anlagen

Anlage 3 (aufgehoben)

Anlage 4 (zu § 9 Absatz 3 und 4 sowie § 21 Absatz 2)
Maßnahmen, die für die Bestandteile des Eisenbahnsystems als genehmigungspflichtige Aufrüstung oder Erneuerung einzustufen sind

1. Allgemeines

2. Teilsystem Infrastruktur sowie die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

3. Teilsystem Energie und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

4. Teilsystem Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

Anlage 5 (zu § 9 Absatz 4)
Maßnahmen, die für die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur als Austausch im Zuge von Instandhaltungsarbeiten einzustufen sind

1. Allgemeines

2. Teilsystem Infrastruktur und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

3. Teilsystem Energie und die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

4. Teilsystem streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie die entsprechende übrige Eisenbahninfrastruktur

Anlage 6 (zu § 18 Absatz 1 und § 21)
Unterlagen zum Antrag auf Inbetriebnahmegenehmigung

1. Allgemeiner Teil

2. Unterlagen zu den strukturellen Teilsystemen**

3. Anlagenbezogener Teil

4. Anhänge

Anlage 7 (zu § 27 Absatz 1 und 4)
Gegenstand einer Genehmigung zum Inverkehrbringen und Verwenden von sicherungstechnischen oder elektrotechnischen Systemen und deren Bestandteilen

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Altlasten Spektrum        ARBEITSSCHUTZdigital        Bodenschutz        Erich Schmidt Verlag        Immissionsschutz        KLIMASCHUTZdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück