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Umweltrecht  
04.12.2017

Elbvertiefung: Städte und Elbfischer scheitern vor dem BVerwG

ESV-Redaktion Recht
BVerwG zur Elbvertiefung: Vorerst Vorrang für große Containerfrachter mit einem Tiefgang von bis zu 14 m (Foto: nmann77/Fotolia.com)
Die Streitigkeiten über die geplante Elbvertiefung ziehen sich nun schon über 15 Jahre lang hin. In den aktuell entschiedenen Fällen ging es um Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb-und Küstenfischern.

Insgesamt sind gegen den geplanten Ausbau der Elbe zwölf Klagen eingegangen. Dabei stehen dem öffentlichen Interesse an einer Verbesserung des Elbverkehrs Bedenken von Umweltverbänden und etwaige Nachteile der betroffenen Städte sowie der Fischer gegenüber. Bereits im Februar 2016 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erstmals über die Einwände von Umweltverbänden entschieden: 
  • Dabei ging es um den Schutz des sehr seltenen Schierlings-Wasserfenchels. Die Planer hatten versucht, eine Ausgleichsfläche, die Hamburg für diese Pflanze ohnehin hätte anlegen müssen, auch auf die Flächen anzurechnen, die für die Elbvertiefung erforderlich sind.
  • Zudem waren die Auswirkungen eines etwaigen höheren Salzgehalts durch die Elbvertiefung Gegenstand eines Verfahrens.
Damals erklärten die Leipziger Richter die neunte Elbvertiefung zwar weitgehend für rechtmäßig. Allerdings beanstandete das höchste deutsche Verwaltungsgericht auch Planungsfehler und die nicht durchgeführte Prüfung der Auswirkungen auf den Salzgehalt des Flusses. Diese Mängel können die Hamburger Behörden aber beheben.

Städte rügen weitere Planungsfehler

In den drei aktuell entschiedenen Fällen hatten Kommunen und Fischer weitere Planungsfehler und negative Auswirkungen auf den Tourismus bemängelt. Konkret ging es um Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung in Unter- und Außenelbe. Die Kläger trugen im Wesentlichen folgende Argumente vor:
  • Stadt Otterndorf sieht Hochwasserschutz beeinträchtigt: So befürchtet die Stadt Otterndorf vor allem gravierende Auswirkungen der Flussvertiefung auf den Hochwasserschutz.
  • Stadt Cuxhaven sieht ihren Tourismus in Gefahr: Nach Auffassung der Stadt Cuxhaven verursachen die großen Containerfrachter einen hohen Wellenschlag an zwei Flussbädern, der den Tourismus bedroht. Darüber hinaus würde das Watt verschlicken.
Zudem fürchten rund 50 Berufsfischer um ihre Existenz, weil traditionelle Fangplätze für Fische wegfallen würden, so ihre Argumentation.

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Hafenwirtschaft: Elbvertiefung unverzichtbar

Demgegenüber hält die Hafenwirtschaft die Elbvertiefung für unverzichtbar. Danach geht es nicht nur darum, dass überhaupt Containerschiffe der genannten Dimensionen den Hafen ansteuern können. Vielmehr sollen sich die Schiffe durch den Ausbau beim Ein- und Auslaufen besser und gefahrloser bewegen können. Darüber hinaus geht es der Hafenwirtschaft um den Erhalt von etwa 150.000 Arbeitsplätzen. 

BVerwG: Öffentliches Interesse an Verbesserung des Elbverkehrs überwiegt

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die drei aktuellen Klagen gegen die geplante Elbvertiefung endgültig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts leiden die Planungen nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln. Insgesamt sind die Belange der Kläger den Richtersprüchen zufolge aufgrund ihrer Lage- und Situationsgebundenheit nur eingeschränkt schutzwürdig. Dies legt das Gericht wie folgt dar:   
  • Auswirkungen auf Städte und Tourismuns nicht gravierend genug: So wären die von den Städten befürchteten Auswirkungen der Vertiefung auf Bojenbäder, Badeseen oder Seglerhäfen schon wegen der bereits bestehenden Vorbelastung nicht so gravierend, dass das Abwägungsergebnis hätte anders ausfallen müssen. Gleiches gilt für die Wattflächen, die an die Gemeindegebiete angrenzen und für touristische Zwecke genutzt werden.
  • Fangchancen nicht geschützt: Auch die Berufsfischer müssen den etwaigen Wegfall der Fangplätze, der durch das Ausbauvorhaben bedingt ist, hinnehmen. Falls das Vorhaben zu Existenzgefährdungen führt, würden diese aufgrund der Planfeststellungsbeschlüsse entschädigt, so der entsprechende Richterspruch.
Damit ist allerdings noch nicht endgültig über das Vorhaben entschieden. Noch im Dezember 2017 werden weitere Entscheidungen der Leipziger Richter erwartet. Dabei geht es um Interessen von Privatpersonen sowie von Boden- und Wasserverbänden. Da die bisher von dem Gericht beanstandeten Mängel aber behebbar sind, sind die drei aktuellen Richtersprüche wohl als Grundentscheidung zu Gunsten der Hafenwirtschaft zu werten. 

Quelle: PM des BVerwG zu drei Urteilen vom 28.11.2017 - AZ: 7 A 1.17; 7 A 3.17; 7 A 17.12

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Update 05.06.2020
BVerwG: Klage von Umweltverbänden gegen Elbvertiefung abgewiesen
Die Elbvertiefung ist ein Dauerbrenner vor dem BVerwG. Neben Elbfischern und anliegenden Städten sind auch Umweltverbände gegen das Projekt vorgegangen und hatten besonders die Planfeststellungen im Visier. Anfangs durchaus nicht ohne Aussicht auf Erfolg. Nun haben die Leipziger Richter endgültig hierüber entschieden. mehr …

(ESV/bp)
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