Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 20. Dezember 1996, BGBl. 1997 II S. 4, geändert am 29. Oktober 2001, BGBl. I S. 2785, 2787
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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