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Vorschrift Energiesicherungsgesetz

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  • Vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), zuletzt geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 28. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1902)

  • Vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. August 2022 (BGBl. I S. 1726)

  • Vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 8. Juli 2022 (BGBl. I S. 1054, 1061)

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Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung (Energiesicherungsgesetz)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Dezember 1974 (BGBl. I S. 3681), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. November 2022 (BGBl. I S. 2102)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 86 des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436, 3448) treten gemäß Artikel 137 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.62289

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Kapitel 1
Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall

§ 1 Sicherung der Energieversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 2 Internationale Verpflichtungen

§ 2a Europäische Verpflichtungen; Verordnungsermächtigung

§ 2b Digitale Plattform für Erdgas; Verordnungsermächtigung

§ 3 Erlaß von Rechtsverordnungen

§ 4 Ausführung des Gesetzes

§ 5 Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage

§ 6 Verwaltungsvorschriften

§ 7 Einzelweisungen

§ 8 Mitwirkung von Vereinigungen

§ 9 Vorbereitung des Vollzugs

§ 10 Auskünfte, Datenerhebung und -übermittlung

§ 11 Entschädigung; Verordnungsermächtigung

§ 11a Entschädigung für enteignete Gasspeichermengen

§ 12 Härteausgleich

§ 13 (weggefallen)

§ 14 Bekanntgabe und Zustellung

§ 15 Zuwiderhandlungen

§ 16 Zuständige Verwaltungsbehörde bei Zuwiderhandlungen

Kapitel 2
Besondere Maßnahmen

Abschnitt 1
Treuhandverwaltung und Enteignung

§ 17 Treuhandverwaltung von Unternehmen der Kritischen Infrastruktur

§ 17a Kapitalmaßnahmen

§ 18 Enteignung zur Sicherung der Energieversorgung im Bereich der Kritischen Infrastruktur

§ 19 Enteignungsakt; Verordnungsermächtigung

§ 20 Verfahren

§ 21 Entschädigung

§ 22 Rechtsschutz

§ 23 Verordnungsermächtigung

§ 23a Enteignung von beweglichen Sachen und Zugang zu Unterlagen

Abschnitt 2
Preisanpassungsrechte

§ 24 Preisanpassungsrechte bei verminderten Gasimporten

§ 25 Preisanpassungsmonitoring

§ 26 Saldierte Preisanpassung; Verordnungsermächtigung

§ 27 (weggefallen)

§ 28 (weggefallen)

Abschnitt 3
Stabilisierungsmaßnahmen

§ 29 Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen

Abschnitt 4
Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls in der Energieversorgung

§ 30 Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls; Verordnungsermächtigung

§ 30a Inbetriebnahme von überwachungsbedürftigen Anlagen zur Bewältigung einer Gasmangellage

Kapitel 3
Schlussbestimmungen

§ 31 Besteuerung

§ 32 Inkrafttreten

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