Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Mai 2022 (BGBl. I S. 810)
Die Änderungen durch Artikel 4 des Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 607, 628) treten gemäß Artikel 12 Absatz 1 dieses Gesetzes am 13. Februar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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