Sachgebiet: Bodenschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 18. Februar 2010, GVBl. LSA S. 72
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung vom 4. November 2004 (BGBl. I S. 2778), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Februar 2009 (BGBl. I S. 395), in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 2 des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes vom 21. Juli 2004 (BGB1. 1 S. 1763, 1767), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (BGBl. I S. 1284), § 1 Abs. 1 Nr. 9 Buchst, b der Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen im Bereich der Landwirtschaft vom 6. April 2005 (GVBl. LSA S. 176), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. September 2009 (GVBl. LSA S. 475) und Abschnitt II Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), zuletzt geändert durch Beschluss vom 3. Juni 2008 (MBl. LSA S. 404), wird verordnet:
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