Erlass des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen nach dem Bundesberggesetz
Für das Verfahren zur Erteilung von Erlaubnissen und Bewilligungen nach dem Bundesberggesetz werden die Richtlinien vom 9. April 2003 (StAnz. S. 1988) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt fortgeschrieben:
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