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Kreislaufwirtschaft  
27.04.2020

EU-Aktionsplan für länger haltbare und nachhaltigere Produkte

ESV-Redaktion Recht
EU-Kommission will Konzentration auf ressourcenintensive Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial forcieren (Foto: auremar / stock.adobe.com)
Die EU-Kommission hat am 11.3.2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Als einer der wichtigsten Bausteine des Europäischen Grünen Deals enthält er Maßnahmen, die sich über den gesamten Lebenszyklus von Produkten erstrecken.

Die Hälfte der gesamten Treibhausgasemissionen ist auf die Gewinnung von Ressourcen und deren Verarbeitung zurückzuführen. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, soll das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung entkoppelt werden. Grundlegendes Ziel des Aktionsplans ist es daher, dass genutzte Ressourcen so lange wie möglich in der EU-Wirtschaft verbleiben. Produkte sollen länger nutzbar sein und leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Weitere Ziele sind zudem weniger Verpackungen und die Vermeidung von Abfall.


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Im Mittelpunkt des Aktionsplans steht der Vorschlag, den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus zu erweitern. Es soll erreicht werden, dass der Ökodesign-Rahmen auf ein möglichst breites Produktspektrum angewendet werden kann und zur Kreislaufwirtschaft beiträgt. Im Einzelnen enthält der Aktionsplan folgende Maßnahmen:

  • Vermeidung von Abfall: Der Schwerpunkt des Aktionsplans wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln. Zudem ist eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU vorgesehen.
  • Nachhaltige Produkte: In der EU in Verkehr gebrachte Produkte sollen künftig so konzipiert sein, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Hierfür wird die EU-Kommission Normvorschläge erarbeiten.
  • Stärkung der Position der Verbraucher: Für Verbraucher soll der Zugang zu zuverlässigeren Informationen über Produkte, einschließlich Informationen über deren Lebensdauer und andere Informationen über die Umweltleistung vereinfacht werden, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Es ist ein einklagbares „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher vorgesehen.
Konzentration auf ressourcenintensive Branchen mit hohem Kreislaufpotenzial

Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen:
  • Elektronik, Information und Kommunikation: Verlängerung der Lebensdauer von Produkten, verbindliche Schaffung von Reparaturmöglichkeiten inklusive Softwareupdates, Vereinheitlichung der Ladekabelkompatibilität;
  • Batterien und Fahrzeuge: Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien;
  • Verpackungen: Verringerung von überflüssigem Verpackungsmaterial;
  • Kunststoffe: verbindliche Erhöhung des Recyclinganteils, Reduzierung von Mikroplastik, Nutzung von Kunststoffen auf Nicht-Mineralölbasis;
  • Textilien: Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien;
  • Bauwesen und Gebäude: Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden;
  • Lebensmittel: Nutzen von Mehrwegprodukten bei Verpflegung „to go“.
Ein Großteil dieser Maßnahmen soll bereits bis zum Jahr 2025 umgesetzt werden. Das Recht auf Reparatur soll bereits bis zum Jahr 2021 gesetzlich verankert werden.
 

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Quelle: PM der Europäischen Kommission vom 11.03.2020

(ESV/cw)
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