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Ökologie und Finanzwesen  
12.05.2020

EU plant einheitliches Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

ESV-Redaktion Recht
EU-Kommission: Neue Taxonomie soll ökologisch nachhaltige Investitionen fördern (Foto: pixbox77 / stock.adobe.com)
Der EU-Rat hat sich kürzlich auf eine Verordnung verständigt, mit der ein EU-weites Klassifikationssystem „Taxonomie“ eingeführt wird. Die Taxonomie soll Unternehmen und Investoren eine gemeinsame Terminologie an die Hand geben, mit deren Hilfe sie erkennen können, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig anzusehen sind.

Um die Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens bis 2030 zu erreichen, müssen Mittel der gesamten Wirtschaft einschließlich der Finanz- und Kapitalmärkte mobilisiert werden, da der Einsatz nur von öffentlichen Mitteln nicht ausreichend sein wird. Allein für eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 % muss die EU nach Schätzungen der Kommission eine Investitionslücke von rund 180 Mrd. € pro Jahr schließen. Die Taxonomie soll mit der Bereitstellung eindeutiger Kriterien Investoren ermöglichen, ihre Investitionen auf nachhaltige Technologien und Unternehmen zu verlagern.

Der künftige Rahmen beruht auf den folgenden sechs umweltpolitischen Zielen der EU:
  • Klimaschutz,
  • Anpassung an den Klimawandel,
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft,
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Das Ziel: Verbindliche Umweltstandards für Investitionen statt „Greenwashing“

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Um als ökologisch nachhaltig zu gelten, müssen Wirtschaftstätigkeiten die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem der sechs oben angeführten Umweltziele,
  • Keine wesentliche Beeinträchtigung eines der Umweltziele,
  • Durchführung unter Beachtung der sozialen Mindeststandards,
  • Einhaltung spezifischer technischer Evaluierungskriterien.
Für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel soll die Taxonomie bis Ende 2020 erstellt werden, damit sie ab Ende 2021 in vollem Umfang angewandt werden kann. Für die vier anderen Ziele soll sie bis Ende 2021 erstellt und ab Ende 2022 angewandt werden.

Quelle: PM des Europäischen Rates vom 15.4.2020.

 

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(ESV/cw)
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