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Vorschrift Feuerungsverordnung

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Feuerungsverordnung (FeuVO)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt

Vom 27. März 2006, GVBl. LSA S. 177, geändert am 20. Oktober 2008, GVBl. LSA S. 374

Amtliche Anmerkung:

Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates voni 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), zuletzt geändert durch Anhang II Nr 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta. der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge vom 23. September 2003 (ABl. EG Nr. L 236 S. 33), sind beachtet worden.

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.175990

Aufgrund des § 84 Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 in Verbindung mit § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 769) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 9 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 9./23. Juli 2002 (MBl. LSA S. 779), zuletzt geändert durch Beschluss vom 13. Dezember 2005 (MBl. LSA 2006 S. 7), wird verordnet:

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffe

§ 3 Verbrennungsluftversorgung von Feuerstätten

§ 4 Aufstellung von Feuerstätten, Gasleitungsanlagen

§ 5 Heizräume

§ 6 Abgasanlagen

§ 7 Abstände von Abgasanlagen zu brennbaren Bauteilen

§ 8 Abführung von Abgasen

§ 9 Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und ortsfeste Verbrennungsmotoren

§ 10 Brennstofflagerung in Brennstofflagerräumen

§ 11 Brennstofflagerung außerhalb von Brennstofflagerräumen

§ 12 In-Kraft-Treten

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