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Vorschrift Förderaufruf „JTF - Zukunftsfähige Energieversorgung“

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Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Förderaufruf „JTF - Zukunftsfähige Energieversorgung“ zur Einreichung von Anträgen für die Förderung von Vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung nach der Förderrichtlinie Energie und Klima - FRL EuK/2023 vom 4. Juli 2023 für das Lausitzer Revier, das Mitteldeutsche Revier und die kreisfreie Stadt Chemnitz zur „Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung (Fernwärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien)“ (Aufrufnummer: 6/2025)

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Sachsen

Vom 7. August 2025 (SächsAbl. S. 812)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1742309

1. Hintergrund und Zweck der Förderung

2. Was wird gefördert?

Teil A:
Vorhaben zur Dekarbonisierung der Fernwärme- und/oder Fernkälteerzeugung

Teil B:
Vorhaben zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Dekarbonisierung der Fernwärme- und/oder Fernkälteerzeugung

3. Mindestanforderung an die Projekte (Ausschlusskriterien)

4. Wer kann eine Förderung erhalten?

5. Besondere Voraussetzungen bei länderübergreifenden Kooperationsvorhaben

6. Wie hoch ist die Zuwendung?

7. Wie und bis wann ist der Förderantrag zu stellen?

8. Wie ist der Ablauf und Zeitplan für das Aufruf- und Förderverfahren?

9. Wie erfolgt die Vorhabensauswahl?

10. Förderfähige Ausgaben für investive Maßnahmen

11. Einzureichende Unterlagen

Anlage:
Anlage zum Förderaufruf - Ausschluss- und Wertungskriterien

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