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Vorschrift Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Programm für Rationelle Energie­ verwendung, Regenerative Energien und Energiesparen" (progres.nrw)- Programmbereich Emissionsarme Mobilität (Förderrichtlinie progres.nrw - Emissionsarme Mobilität)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Nordrhein-Westfalen

Vom 24. Januar 2025 (MBl. NRW. 2025 S. 259)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1693638

1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen

1.1 Zuwendungszweck

1.2 Rechtsgrundlagen

1.3 Rechtsanspruch

1.4 Begriffsbestimmungen

2 Gegenstand der Förderung

3 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

3.1 Antragsberechtigte

3.2 Nicht Antragsberechtigte

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemeine Fördervoraussetzung

4.2 Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns

4.3 Nicht zuwendungsfähige Vorhaben

4.4 Genehmigung für Vorhaben

5 Art und Höhe der Zuwendung

5.1 Art der Zuwendung

5.2 Höhe der Zuwendung

5.3 Kumulierung, Kumulierungsverbote

5.4 Europäisches Beihilferecht

6 Förderspezifische Regelungen

6.1 Umsetzungskonzepte Elektromobilität nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe a

6.1.1 Gegenstand der Förderung

6.1.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.1.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.1.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.2 Kommunale Konzepte für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b

6.2.1 Gegenstand der Förderung

6.2.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.2.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.2.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.3 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe c

6.3.1 Gegenstand der Förderung

6.3.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.3.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.3.3.1 Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen

6.3.3.2 Grundinstallation für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Garagen- und Stellplatzkomplexen

6.3.3.3 Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Beschäftigte

6.3.3.4 Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Nutzfahrzeuge

6.3.3.5 Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur im Bereich Carsharing

6.3.3.6 Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für ambulante soziale Dienste

6.3.3.7 Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Kommunen

6.3.3.8 Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

6.3.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.4 Netzanschlüsse für Ladeinfrastruktur nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe d

6.4.1 Gegenstand der Förderung

6.4.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.4.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.4.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.5 Reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe e

6.5.1 Gegenstand der Förderung

6.5.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.5.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.5.3.1 Nutzfahrzeuge der Klasse N1

6.5.3.2 Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Klasse 16

6.5.3.3 Fahrzeuge der Klasse M1

6.5.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.6 Maßnahmen, Anlagen, Konzepte, Studien und Analysen, an denen ein besonderes Landesinteresse besteht, nach Nummer 2 Satz 1 Buchstabe f

6.6.1 Gegenstand der Förderung

6.6.2 Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger

6.6.3 Umfang und Höhe der Zuwendung

6.6.3.1 Konzepte, Studien, Analysen im Bereich der Emissionsarmen Mobilität

6.6.3.2 Maßnahmen und Anlagen im Bereich der Emissionsarmen Mobilität

6.6.4 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

7 Verfahren

7.1 Antragsverfahren

7.2 Bewilligungsverfahren

7.3 Verwendungsnachweis, Auszahlung, Prüfung

7.4 Veröffentlichungspflicht

8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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