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Vorschrift Gebäudeenergiegesetz

Altfassung

  • Zurück zur aktuellen Fassung vom Stand vom 16.10.2023
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  • Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 280)

  • Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), geändert durch Artikel 18a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1321)

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Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG)

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Bund

Vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728)

Amtliche Anmerkung:

Artikel 1 dieses Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S. 13; L 155 vom 22.6.2010, S. 61) und der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.6.2018, S. 75) und der Richtlinie (EU) 2018/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 210) und der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82).

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.1368497

Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1 Zweck und Ziel

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

§ 5 Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

§ 6 Verordnungsermächtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

§ 6a Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Fernkälte

§ 7 Regeln der Technik

§ 8 Verantwortliche

§ 9 Überprüfung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Gebäude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Gebäude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 10 Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude

§ 11 Mindestwärmeschutz

§ 12 Wärmebrücken

§ 13 Dichtheit

§ 14 Sommerlicher Wärmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Primärenergiebedarf und baulicher Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden

Unterabschnitt 1 Wohngebäude

§ 15 Gesamtenergiebedarf

§ 16 Baulicher Wärmeschutz

§ 17 Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngebäude

§ 18 Gesamtenergiebedarf

§ 19 Baulicher Wärmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und -verfahren

§ 20 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Wohngebäudes

§ 21 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Nichtwohngebäudes

§ 22 Primärenergiefaktoren

§ 23 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 24 Einfluss von Wärmebrücken

§ 25 Berechnungsrandbedingungen

§ 26 Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes

§ 27 Gemeinsame Heizungsanlage für mehrere Gebäude

§ 28 Anrechnung mechanisch betriebener Lüftungsanlagen

§ 29 Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngebäuden

§ 30 Zonenweise Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngebäude

§ 31 Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

§ 32 Vereinfachtes Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

§ 33 Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung bei einem zu errichtenden Gebäude

§ 34 Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

§ 35 Nutzung solarthermischer Anlagen

§ 36 Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

§ 37 Nutzung von Geothermie oder Umweltwärme

§ 38 Nutzung von fester Biomasse

§ 39 Nutzung von flüssiger Biomasse

§ 40 Nutzung von gasförmiger Biomasse

§ 41 Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien

§ 42 Nutzung von Abwärme

§ 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung

§ 44 Fernwärme oder Fernkälte

§ 45 Maßnahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Gebäude

Abschnitt 1
Anforderungen an bestehende Gebäude

§ 46 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität; entgegenstehende Rechtsvorschriften

§ 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

§ 48 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Änderung

§ 49 Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten

§ 50 Energetische Bewertung eines bestehenden Gebäudes

§ 51 Anforderungen an ein bestehendes Gebäude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung bei bestehenden öffentlichen Gebäuden

§ 52 Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden öffentlichen Gebäude

§ 53 Ersatzmaßnahmen

§ 54 Kombination

§ 55 Ausnahmen

§ 56 Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1 Veränderungsverbot

§ 57 Verbot von Veränderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

§ 58 Betriebsbereitschaft

§ 59 Sachgerechte Bedienung

§ 60 Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

§ 61 Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

§ 62 Wasserheizung, die ohne Wärmeübertrager an eine Nah- oder Fernwärmeversorgung angeschlossen ist

§ 63 Raumweise Regelung der Raumtemperatur

§ 64 Umwälzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

§ 65 Begrenzung der elektrischen Leistung

§ 66 Regelung der Be- und Entfeuchtung

§ 67 Regelung der Volumenströme

§ 68 Wärmerückgewinnung

Unterabschnitt 3
Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

§ 69 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

§ 70 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachrüstung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot für Heizkessel

§ 71 Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

§ 72 Betriebsverbot für Heizkessel, Ölheizungen

§ 73 Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

§ 74 Betreiberpflicht

§ 75 Durchführung und Umfang der Inspektion

§ 76 Zeitpunkt der Inspektion

§ 77 Fachkunde des Inspektionspersonals

§ 78 Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

§ 79 Grundsätze des Energieausweises

§ 80 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

§ 81 Energiebedarfsausweis

§ 82 Energieverbrauchsausweis

§ 83 Ermittlung und Bereitstellung von Daten

§ 84 Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz

§ 85 Angaben im Energieausweis

§ 86 Energieeffizienzklasse eines Wohngebäudes

§ 87 Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

§ 88 Ausstellungsberechtigung für Energieausweise

Teil 6
Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen

§ 89 Fördermittel

§ 90 Geförderte Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 91 Verhältnis zu den Anforderungen an ein Gebäude

Teil 7
Vollzug

§ 92 Erfüllungserklärung

§ 93 Pflichtangaben in der Erfüllungserklärung

§ 94 Verordnungsermächtigung

§ 95 Behördliche Befugnisse

§ 96 Private Nachweise

§ 97 Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers

§ 98 Registriernummer

§ 99 Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen

§ 100 Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

§ 101 Verordnungsermächtigung; Erfahrungsberichte der Länder

§ 102 Befreiungen

§ 103 Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

§ 104 Kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen

§ 105 Baudenkmäler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

§ 106 Gemischt genutzte Gebäude

§ 107 Wärmeversorgung im Quartier

§ 108 Bußgeldvorschriften

§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
Übergangsvorschriften

§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften

§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise

§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen

§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik

Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1)
Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)

Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1)
Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)

Anlage 3 (zu § 19)
Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)

Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1)
Primärenergiefaktoren

Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1)
Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude

Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3)
Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude

Anlage 7 (zu § 48)
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden

Anlage 8 (zu den §§ 69, 70 und 71 Absatz 1)
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen

Anlage 9 (zu § 85 Absatz 6)
Umrechnung in Treibhausgasemissionen

Anlage 10 (zu § 86)
Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

Anlage 11
(zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

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