Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858, 1967)
Die Änderungen durch Artikel 8 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts treten gemäß Artikel 61 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Dezember 2021 in Kraft und ist textlich daher noch nicht umgesetzt.
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