Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 9. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1830), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I S. 1843, 1845)
Aufhebung des § 4 durch Artikel 4 Abs. 24 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666) tritt gem. Artikel 7 Abs. 3 derselben Verordnung am 1. Oktober 2021 in Kraft und ist textlich noch nicht umgesetzt worden.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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