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Vorschrift Gesetz zur Espoo-Konvention

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Gesetz zu dem Übereinkommen vom 25. Februar 1991 über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen sowie zu der auf der zweiten Konferenz der Parteien in Sofia am 27. Februar 2001 beschlossenen Änderung des Übereinkommens

Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht

Gesetzgeber: Bund

Vom 7. Juni 2002, BGBl. II S. 1406

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.267181

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Artikel 2

Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen

Präambel

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Allgemeine Bestimmungen

Artikel 3 Benachrichtigung

Artikel 4 Ausarbeitung der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 5 Konsultationen auf der Grundlage der Dokumentation zur Umweltverträglichkeitsprüfung

Artikel 6 Endgültige Entscheidung

Artikel 7 Analyse nach Durchführung des Vorhabens

Artikel 8 Zweiseitige und mehrseitige Zusammenarbeit

Artikel 9 Forschungsprogramme

Artikel 10 Status der Anhänge

Artikel 11 Tagung der Vertragsparteien

Artikel 12 Stimmrecht

Artikel 13 Sekretariat

Artikel 14 Änderungen des Übereinkommens

Artikel 15 Beilegung von Streitigkeiten

Artikel 16 Unterzeichnung

Artikel 17 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt

Artikel 18 Inkrafttreten

Artikel 19 Rücktritt

Artikel 20 Verbindliche Wortlaute

Anhang I

Anhang II

Anhang III

Anhang IV Untersuchungsverfahren

Anhang V

Anhang VI

Anhang VII

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