Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Baden-Württemberg
Vom 10. April 2001, GBl. S. 382, zuletzt geändert am 3. Dezember 2013, GBl. 389, 441
Auf Grund des § 14a des Wassergesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. Januar 1999 (GBl. S. 1) wird verordnet:
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