Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 10. August 2017 (BGBl. I S. 3102), geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 727)
Bitte beachten Sie, dass die Änderungen der §§ 27, 38, 39 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung durch Artikel 19 des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706, 726) erst am 21. Oktober 2021 in Kraft treten. In der Ihnen hier zur Verfügung gestellten aktuellen Version des Gesetzes finden sie deshalb noch keine Berücksichtigung.
Es verordnen auf Grund
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