Sachgebiet: Energiewirtschaft
Gesetzgeber: Bund
Vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1853), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312)
Die Änderungen durch Artikel 15 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237, 1312) treten gemäß Artikel 20 Absatz 1 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.
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