Sachgebiet: Baurecht
Gesetzgeber: Hessen
Vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 198), geändert am 3. Juni 2020 (GVBl. S. 378)
Neuer § 77a und Änderung § 89 Abs. 3 durch Artikel 1 Nr. Nr. 1, Nr. 9 Nr. 10 des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Bauordnung vom 3. Juni 2020 (GVBl. S. 378) treten gem. Art. 2 S. 2 desselben Gesetzes am 1. Januar in Kraft. Siehe auch Änderungstext.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: