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Vorschrift Hessische Bergverordnung

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  • Vom 30. August 2012 (GVBl. S. 277), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. Juni 2016 (GVBl. S. 108)

  • Vom 30. August 2012 (GVBl. S. 277)

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Hessische Bergverordnung

Sachgebiet: Energiewirtschaft

Gesetzgeber: Hessen

Vom 30. August 2012 (GVBl. S. 277), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. November 2020 (GVBl. S. 774)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.566669

Aufgrund des § 65 Satz 1 Nr. 1 bis 6 und des § 66 Satz 1 Nr. 1, 2, 4 Buchst, c und Nr. 5 bis 10, jeweils auch in Verbindung mit § 126 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 127 Abs. 1 und den §§ 128 und 129 Abs. 1 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), und jeweils in Verbindung mit § 68 Abs. 1 und § 176 Abs. 3 Satz 2 des Bundesberggesetzes sowie § 19 Nr. 2 der Delegationsverordnung vom 12. Dezember 2007 (GVBl. I S. 859), geändert durch Gesetz vom 28. März 2012 (GVBl. S. 50), verordnet die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

ERSTER TEIL
Vorschriften fur Betriebe

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Verkehrssprache

§ 3 Anwendung des Standes der Technik

§ 4 Betreten des Betriebsgeländes, Sicherung von Einrichtungen

§ 5 (aufgehoben)

§ 6 Jahresrevision der unter Tage eingesetzten elektrischen Anlagen und Arbeitsmittel

ZWEITER TEIL
Anforderungen an Betriebsanlagen

Erster Abschnitt
Bohrungen

§ 7 Anforderungen an die Erstellung von Bohrungen

§ 8 Anforderungen an die Sicherung von Bohrungen

§ 9 Anforderungen an Förderbohrungen, Sicherheitseinrichtungen für Versenkbohrungen und die Sicherung stillliegender Bohrungen

§ 10 Anforderungen an Anlagen

§ 11 Prüfung vor Errichtung und Inbetriebnahme sowie regelmäßige Prüfungen

§ 12 Betriebsbuch

Zweiter Abschnitt
Schacht- und Schrägförderanlagen

§ 13 Anwendungsbereich

§ 14 Genehmigung

§ 15 Prüfbescheinigungen für besondere Einrichtungen

§ 16 Inbetriebnahme

§ 17 Abnahmeprüfung durch Sachverständige

§ 18 Bescheinigung über Werkstoffprüfungen, Referenzmessungen

§ 19 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbanden

§ 20 Seilaufliegezeiten

§ 21 Regelmäßige Prüfungen

§ 22 Betriebsbuch, Registriergeräte

DRITTER TEIL
Zulassung von Ausnahmen, Bußgeldvorschriften

§ 23 Ausnahmen

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

VIERTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 25 Aufhebung bisherigen Rechts

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 27 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage zu § 7
Anforderungen bei der Herstellung von Bohrungen zur Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen und an Bohrungen nach § 127 Bundesberggesetz

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