Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Hessen
Vom 16. September 2019 (GVBl. S. 246)
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des. Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. EU Nr. L 327 S. 1).
Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 14 Abs. 2, des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes vom 20: Dezember 2004 (GVBl. 1 S. 482), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (GVBl. S. 161), verordnet die Landesregierung:
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