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Vorschrift Hessisches Fischereigesetz

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  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2011 (GVBl. I S. 362), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. August 2018 (GVBl. I S. 362, 365)

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2011, geändert am 27. Juni 2013, GVBl. 458, 472

  • In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2011, GVBl. I S. 362.

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Fischereigesetz für das Land Hessen (Hessisches Fischereigesetz - HFischG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Hessen

In der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2011 (GVBl. I S. 362), zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 931, 991)

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mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.41478

Erster Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziele des Gesetzes

§ 1a Geltungsbereich

Zweiter Teil
Fischereirechte

§ 2 Fischereirecht und Hege

§ 3 Inhaber des Fischereirechts

§ 4 Selbständige Fischereirechte

§ 5 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer

§ 6 Übertragung selbständiger Fischereirechte

§ 7 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte

§ 8 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte

§ 9 Vereinigung von Fischereirechten

§ 10 Aufhebung von selbständigen Fischereirechten

Dritter Teil
Ausübung des Fischereirechts

§ 10a Grundsatz

§ 11 Übertragung der Ausübung

§ 12 Fischereipachtvertrag

§ 13 Fischereierlaubnisscheine

§ 14 Fischfang auf überfluteten Grundstücken

§ 15 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern

§ 16 Fischereibezirke

§ 17 Eigenfischereibezirk

§ 18 Gemeinschaftlicher Fischereibezirk

§ 19 Eingliederung von Fischereirechten

§ 20 Fischereigenossenschaft

§ 21 Satzung der Fischereigenossenschaft

§ 22 Aufsicht über die Fischereigenossenschaft

§ 23 Bildung einer Fischereigenossenschaft

§ 24 Hegegemeinschaft, Hegeplan

Vierter Teil
Fischereischein

§ 25 Fischereischeinpflicht

§ 26 Fischerprüfung

§ 27 Gültigkeitsdauer der Fischereischeine

§ 28 Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein

§ 29 Geltungsdauer, Verlängerung

§ 30 Zuständigkeit

§ 31 Gebühren und Abgaben

§ 32 (aufgehoben)

§ 33 (aufgehoben)

Fünfter Teil
Schutz der Fischbestände

§ 34 (aufgehoben)

§ 35 Schadenverhütende Maßnahmen

§ 36 Ablassen von Gewässern

§ 37 Grundsätze der guten fachlichen Praxis, Schutz der Fische

§ 38 Sicherung des Fischwechsels in Gewässern beim Einsatz von Fischereivorrichtungen

§ 39 Schonbezirke

§ 40 Fischwege

§ 41 Fischwege an bestehenden Anlagen

§ 42 Fischfang in Fischwegen

§ 43 Mitführen von Fischereigerät

Sechster Teil
Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht

§ 44 Fischereibehörden

§ 44a Besondere Zuständigkeit zum Schutz der Fische

§ 45 Landesfischereibeirat

§ 46 Fischereiberater

§ 47 Fischereiaufsicht

Siebenter Teil
Entschädigung

§ 48 Art und Ausmaß

§ 49 Zuständigkeit

§ 50 Verfahren

Achter Teil
Bußgeldvorschriften

§ 51 Bußgeldvorschriften

Neunter Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 52 (aufgehoben)

§ 53 Weitergeltung alter Pachtverträge

§ 54 Aufhebung bestehender Vorschriften

§ 54a Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 55 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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