Sachgebiet: Gewässerschutz
Gesetzgeber: Sachsen-Anhalt
Vom 7. März 2007, GVBl. LSA S. 47, geändert am 22. Oktober 2013, GVBl. LSA S. 499
Aufgrund des § 152 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248) in Verbindung mit Abschnitt 11 Nr. 8 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 24. Oktober 2006 (MBl. LSA S. 677), geändert durch Beschluss vom 14. November 2006 (MBl. LSA S. 723), wird verordnet:
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: