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Vorschrift Infektionsschutzgesetz

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  • Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560)

  • Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2235)

  • Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2150)

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Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)

Sachgebiet: Verbraucherschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 8b des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2793, 2815)

Hinweis der Redaktion:

Die Änderungen durch Artikel 46 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652, 2717) treten gem. Artikel 60 Abs. 7 desselben Gesetzes am 1. Januar 2024 in Kraft und sind daher noch nicht textlich umgesetzt worden.

Die Änderungen durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162, 5168) treten gemäß Artikel 23 Absatz 4 desselben Gesetzes am 1. Januar 2023 in Kraft und sind textlich daher noch nicht umgesetzt.

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.125964

1. Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Prävention durch Aufklärung

2. Abschnitt
Koordinierung und Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in besonderen Lagen

§ 4 Aufgaben des Robert Koch-Institutes

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite

§ 5a Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Verordnungsermächtigung

§ 5b Schutzmasken in der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz

§ 5c Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten

3. Abschnitt
Überwachung

§ 6 Meldepflichtige Krankheiten

§ 7 Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern

§ 8 Zur Meldung verpflichtete Personen

§ 9 Namentliche Meldung

§ 10 Nichtnamentliche Meldung

§ 11 Übermittlung an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut

§ 12 Übermittlungen und Mitteilungen auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften

§ 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung

§ 14 Elektronisches Melde- und Informationssystem; Verordnungsermächtigung

§ 14a Interoperabilität; Verordnungsermächtigung

§ 15 Anpassung der Meldepflicht an die epidemische Lage

4. Abschnitt
Verhütung übertragbarer Krankheiten

§ 15a Durchführung der infektionshygienischen und hygienischen Überwachung

§ 16 Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten

§ 17 Besondere Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

§ 18 Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion und zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen; Verordnungsermächtigung

§ 19 Aufgaben des Gesundheitsamtes in besonderen Fällen

§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19

§ 20b Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2

§ 20c Durchführung von Grippeschutzimpfungen und Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apotheker

§ 21 Impfstoffe

§ 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation

§ 22a Impf-, Genesenen- und Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung

§ 23 Nosokomiale Infektionen, Resistenzen; Rechtsverordnungen durch die Länder

§ 23a Personenbezogene Daten über den Impf- und Serostatus von Beschäftigten

5. Abschnitt
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

§ 24 Feststellung und Heilbehandlung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung

§ 25 Ermittlungen

§ 26 Teilnahme des behandelnden Arztes

§ 27 Gegenseitige Unterrichtung

§ 28 Schutzmaßnahmen

§ 28a Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite

§ 28b Besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) unabhängig von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite bei saisonal hoher Dynamik

§ 28c Verordnungsermächtigung für besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen

§ 29 Beobachtung

§ 30 Absonderung

§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot

§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen

6. Abschnitt
Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen

§ 33 Gemeinschaftseinrichtungen

§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes

§ 35 Infektionsschutz in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe, Verordnungsermächtigung

§ 36 Infektionsschutz bei bestimmten Einrichtungen, Unternehmen und Personen; Verordnungsermächtigung

7. Abschnitt
Wasser

§ 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch sowie von Wasser zum Schwimmen oder Baden in Becken oder Teichen, Überwachung

§ 38 Verordnungsermächtigung

§ 39 Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde

§ 40 Aufgaben des Umweltbundesamtes

§ 41 Abwasser

8. Abschnitt
Gesundheitliche Anforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln

§ 42 Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote

§ 43 Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes

9. Abschnitt
Tätigkeiten mit Krankheitserregern

§ 44 Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern

§ 45 Ausnahmen

§ 46 Tätigkeit unter Aufsicht

§ 47 Versagungsgründe, Voraussetzungen für die Erlaubnis

§ 48 Rücknahme und Widerruf

§ 49 Anzeigepflichten

§ 50 Veränderungsanzeige

§ 50a Laborcontainment und Ausrottung des Poliovirus; Verordnungsermächtigung

§ 51 Aufsicht

§ 52 Abgabe

§ 53 Anforderungen an Räume und Einrichtungen, Gefahrenvorsorge

§ 53a Verfahren über eine einheitliche Stelle, Entscheidungsfrist

10. Abschnitt
Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden

§ 54 Vollzug durch die Länder

§ 54a Vollzug durch die Bundeswehr

§ 54b Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt

11. Abschnitt
Angleichung an Gemeinschaftsrecht

§ 55 Angleichung an Gemeinschaftsrecht

12. Abschnitt
Entschädigung in besonderen Fällen

§ 56 Entschädigung

§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung

§ 58 Aufwendungserstattung

§ 59 Arbeits- und sozialrechtliche Sondervorschriften

§ 60 Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

§ 61 Gesundheitsschadensanerkennung

§ 62 Heilbehandlung

§ 63 Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen

§ 64 Zuständige Behörde für die Versorgung

§ 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen

§ 66 Zahlungsverpflichteter

§ 67 Pfändung

13. Abschnitt
Rechtsweg und Kosten

§ 68 Rechtsweg

§ 69 Kosten

§§ 70 bis 72 (weggefallen)

14. Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 73 Bußgeldvorschriften

§ 74 Strafvorschriften

§ 75 Weitere Strafvorschriften

§ 75a Weitere Strafvorschriften

§ 75a Weitere Strafvorschriften

§ 76 Einziehung

15. Abschnitt
Übergangsvorschriften

§ 77 Übergangsvorschriften

Anlage (zu § 5b Absatz 4)
Maskentypen nach § 5b Absatz 4

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