Sachgebiet: Allgemeines Umweltrecht
Gesetzgeber: Schleswig-Holstein
Vom 21. März 2007, GVBl. S. 225, geändert am 19. Januar 2012, GVBl. S. 89
Aufgrund des § 9 Abs. 4 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein vom 2. März 2007 (GVOBI. Schl.-H. S. 132) verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:
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