Sachgebiet: Anlagensicherheit
Gesetzgeber: Bund
Ausgabe: Januar 2018 (GMBl 2018, S. 67), geändert 25. November 2021 (GMBl 2022, S. 5)
Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:
Neufassung der TRBS 1201 Teil 3
Die TRBS 1201 Teil 3 „Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU“, Ausgabe Februar 2009, GMBl 2009, S. 527 [Nr. 25] v. 15. Juni 2009, wird wie folgt neu gefasst:
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